Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um ein klassisches Darlehen.
Sie stellen als Darlehensgeber der Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland einen Geldbetrag (ab 5.000,00 Euro) zinslos zur Verfügung.
Die Stiftung wiederum legt dieses Geld an und verwendet nur die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke. Sie bleiben Eigentümer des gewährten Kapitals und die Darlehenssumme steht Ihnen nach Ende des Vertrages wieder in voller Höhe zur Verfügung.
Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an:
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