Gemeinsam und nachhaltig große Ziele erreichen

Die gemeinnützige Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland wurde im Jahr 2013 ins Leben gerufen und vom Regierungspräsidium Düsseldorf als solche bestätigt. 

Primäres Ziel der Stiftung ist es, den langfristigen Erhalt des Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland, insbesondere des Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Düsseldorf e.V., durch die Bereitstellung von Mitteln sicherzustellen. Darüber hinaus ist e in weiterer bedeutender Schwerpunkt der Stiftungsarbeit die Unterstützung und Förderung von Projekten in der medizinischen Forschung und Wissenschaft, deren Fokus auf Kinder-Onkologie und der pädiatrischen Palliativmedizin liegt.

Seit ihrer Gründung hat sich der Aktivitätsradius der Stiftung deutlich erweitert. Dank eines breiten Netzwerkes an Förderern und Kooperationspartnern entstanden unterschiedliche gemeinsame Kooperationen und Projekte innerhalb und außerhalb der Regenbogenland-Gruppe.

Dem Vorstand obliegt neben der Geschäftsführung insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks in Übereinstimmung mit der Satzung.

Für die Vorstandsmitglieder ist es ein intrinsisches Anliegen, den Auftrag der Stiftung bestmöglich und nachhaltig zu erfüllen und insbesondere den lebensverkürzend erkrankten Kindern, ihren Geschwistern und Familien die notwendige Unterstützung zu bieten sowie Impulse für die wissenschaftliche Forschung zu geben.

Die Stiftung profitiert von einem breitgestreuten Know-how der Vorstandsmitglieder aus unterschiedlichen Bereichen und einem aktiv genutzten Netzwerk. Auch Sie können die Arbeit der Stiftung durch eine Zustiftungeine Spendeeine Treuhandstiftung oder durch ein Vermächtnis unterstützen.

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Norbert Hüsson

Vorstandsvorsitzender
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Prof. Dr. Maximilian Werkmüller

Stellvertretender 
Vorstandsvorsitzender

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Elena Geifmann-Klöpfel​

Vorstandsmitglied

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Jacqueline Franzen

Vorstandsmitglied

Das Kuratorium

Die ehrenamtlichen Berater & Unterstützer

Die Kuratoriumsmitglieder beraten und unterstützen den Vorstand der Stiftung in allen Themen rund um lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche, u.a. in den Bereichen Medizin, rechtlichen Fragestellungen und Immobilien.

Nils R. Kuhlwein von Rathenow (Vorsitzender)

Dr. Andrea Hüsson (stellvertretende Vorsitzende)

Uwe Baust 

Prof. Dieter Falk

Prof. Dr. Stefanie Ritz

Maximilian Schönauer

Stiftung Kurz & Kompakt

Mit der Errichtung der gemeinnützigen Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland wird die Arbeit der Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland gGmbH in Düsseldorf und des Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Düsseldorf e.V., der als Träger fungiert, auf eine gesicherte Basis gestellt.

Das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland begleitet erkrankte Kinder und Jugendliche nicht nur in der letzten Phase ihres Lebens. Der ganzheitliche Ansatz besteht insbesondere darin, den Familien schon während der Zeit der Erkrankung zur Seite zu stehen, was viele Jahre eines gemeinsamen Weges und der Unterstützung bedeuten kann.

Da sich das Regenbogenland zu mehr als der Hälfte aus Spenden finanziert, ist es auf Unterstützer angewiesen.

Die Stiftung verfolgt das primäre Ziel, Kindern und Jugendlichen mit einer unheilbaren und lebensverkürzenden Erkrankung ein erfülltes Leben zu ermöglichen und sie bis zu ihrem Tod zu begleiten.

Darüber hinaus ist ein weiterer bedeutender Schwerpunkt der Stiftungsarbeit die Unterstützung und Förderung von Projekten in der medizinischen Forschung und Wissenschaft, deren Fokus auf Kinder-Onkologie und der pädiatrischen Palliativmedizin liegt.

Detailliertere Informationen können Sie §2 Stiftungszweck und Stiftungsmittel der Satzung  entnehmen.

Sie können die Arbeit der Stiftung auf unterschiedliche Weise unterstützen. Sie haben die Wahl zwischen einer Zustiftung, einer Spende, einer Treuhandstiftung oder einem Vermächtnis.

Ihre Spende kann steuerlich geltend gemacht werden.

Die Stiftung ist zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt, da sie im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke fördert und somit vollständig von der Körperschaftsteuer befreit ist.

Bitte geben Sie uns bei einer Überweisung Ihre vollständige postalische Adresse im Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zuwendungsbestätigung erstellen können.

Selbstverständlich können Sie die Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland in Ihrem Testament bedenken. Gerne werden wir mit Ihnen gemeinsam alle relevanten und notwendigen Eckdaten besprechen. Unser Vorstand steht Ihnen gerne per Email über stiftung@kinderhospiz-regenbogenland.de mit Rat und Tat zur Verfügung.