Vermächtnis
Vielleicht haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie Ihr Erbe regeln möchten und dass von Ihrem Nachlass auch etwas Gutes und Nachhaltiges bewirkt werden soll, nicht nur materiell sondern gerade auch ideell.
Ihren letzten Willen legen Sie in einer letztwilligen Verfügung nieder. Meistens handelt es sich dabei um ein notarielles oder privatschriftliches Testament. Im Rahmen der Erbfolge, die Sie wünschen, können Sie auch gemeinnützige Institutionen bedenken, zum Beispiel durch ein Vermächtnis, mit welchem Sie dieser Institution einen Geldbetrag oder auch Wertpapiere zuwenden.
Sollte Ihre Wahl dabei auf die Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland fallen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu, dass Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen auf ihrem sicherlich nicht leichten Weg begleitet werden.
Ein Zitat eines Erblassers bringt es auf den Punkt: „Ich bin vom Leben beschenkt und schenke weiter, das gibt doch ein gutes Gefühl, oder?“
Sie können mit Ihrem Nachlass Spuren hinterlassen.
Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben, mit Ihrem Erbe Gutes zu bewirken. Gerne führen wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
Nehmen Sie gerne den Kontakt zu uns auf: