Zustiftung
Mit einer Zustiftung an die Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland tragen Sie dazu bei, den Kapitalstock der Stiftung zu erhöhen und somit eine nachhaltige Verwirklichung des umfangreichen Satzungszwecks zum Wohle der Kinder und Jugendlichen mit lebensverkürzender Erkrankung und ihrer Familien zu leisten.
Wann ist eine Zustiftung sinnvoll?
Eine Zustiftung ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen guten Zweck engagieren möchten, Ihnen aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt man als Zustifter zwar in der Regel keinerlei Rechte, d.h. man wird nicht selbst Stifter dieser Stiftung. Durch den Kapitaltransfer trägt man aber zur Nachhaltigkeit der Stiftung und damit zur Sicherung ihrer Tätigkeit bei, denn die Zustiftung fließt unmittelbar in den Kapitalstock der Stiftung. Eine Zustiftung an die Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland ist ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich.
Eine Zustiftung ist ganz einfach!
Senden Sie Ihre Zustiftungserklärung per Fax oder Brief an das Regenbogenland.
Selbstverständlich können Sie Ihre Zustiftung auch direkt auf eines der folgenden Konten überweisen:
Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland
HSBC Trinkhaus
IBAN: DE03 3003 0880 0012 7640 14
BIC: TUBDDEDDXXX
Verwendungszweck: Zustiftung
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck auch unbedingt Ihre postalische Adresse an.